Eine unterstützende Begleitung & Betreuung sollte immer so verstanden werden, dass die Stärken eines jeden Einzelnen - innerhalb der alltäglichen und vertrauten Familienstruktur - wertschätzend unterstrichen und in Kombination, mit ergänzenden Alternativmodulen versehen werden.
Wir Menschen haben eines gemeinsam:
"Wir alle atmen die gleiche Luft,
wir möchten glücklich sein und das Leben genießen.
Das Grundbedürfnis "Lebenslust" setzt voraus - dass wir uns wohl fühlen
und eins sind - mit dem was wir tun...!"
(Edeltraud Rohnfeld)
Gemeinsam mehr erreichen...
..."Begleitung & Betreuung" von Senioren mit und ohne demenziellen Veränderungen in ihrem häuslich/vertrauten Umfeld
...Gezielte Auszeiten für "Pflegenden Angehörigen". "Nur wer für sich SELBST
gut sorgt - kann auch für ANDERE gut sorgen...!"
...eine zusätzlich,
ergänzende Präsenz -
in "Ihrer Einrichtung"
(auf Honorar-Basis)
Eine ganz persönliche Begleitung - Betreuung & Beratung...
Meine Leistungs-Einheiten sind im häuslichen Bereich mit allen Pflegekassen abrechnungsfähig - gemäß § 45 b Abs.1 Satz 6 Nr.4 SGB XI (niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote - unbefristet anerkannt durch die Bezirksregierung Düsseldorf)
Kosten der individuellen Betreuung/Begleitung können somit über die Verhinderungspflege bzw. über die zusätzlichen Betreuungsleistungen, bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.